DER WÜTERICH – Szenen aus einem deutschen Gerichtssaal
Dramatis personae:
Die Frau
Der Mann
Der Polizeibeamte
Die Angestellte
Der Psychiater
Der Wüterich
Das Gericht
I.
DIE FRAU: Er ist seit Jahren unser Nachbar. Er lebt sehr zurückgezogen. Wir bekommen ihn selten zu Gesicht. Wenn wir uns doch begegnen, im Treppenhaus oder im Flur, und ihn freundlich grüßen, grüßt er manchmal zurück und manchmal nicht, je nach seiner Laune. Ich habe noch nie erlebt, dass er Besuch gehabt hätte; außer von seiner Mutter, die regelmäßig vorbeikommt.
Vor ein paar Wochen stellte dieser Herr, angeblich auf der Suche nach seiner Brille, das ganze Haus auf den Kopf. Und brachte alle Bewohner gegen sich auf. Schließlich stellte er sich meinem Mann, als dieser gerade von der Arbeit nach Hause kam, im Flur entgegen und äußerte den Verdacht, unsere kleine Tochter hätte etwas mit dem Verschwinden seiner Brille zu tun. Er sagte, zuletzt habe er seine Brille im Garten gehabt, wo unsere Tochter immer spielt.
Als mir mein Mann von dieser Begegnung erzählte, kam mir die Sache gleich seltsam vor, schließlich befanden wir uns mitten im Winter. Und unsere Tochter war zum Spielen gar nicht draußen. Trotzdem nahm mein Mann die Kleine beiseite und fragte, ob sie etwas vom Verschwinden der Brille wisse, aber sie verneinte, sie wisse nichts von der Brille unseres Nachbarn.
Ich glaube meiner Tochter. Dem Nachbarn allerdings traue ich nicht mehr über den Weg. Er scheint immer seltsamer zu werden. Wir lassen unsere Tochter auch nicht mehr unbeaufsichtigt spielen, weil wir Angst haben, der Nachbar könnte ihr etwas antun. Und das alles wegen einer Brille, die er sonst wo verschlampt haben könnte!
DER MANN: Als ich von der Arbeit nach Hause gekommen bin, hat mich der Nachbar im Flur abgefangen. Zunächst gab er sich freundlich, beschuldigte aber meine Tochter sogleich, dass sie seine Brille weggenommen habe. Er habe bereits seine Wohnung, den Dachboden sowie den Keller durchsucht und nichts gefunden. Ich dachte mir gleich: Was für ein blödes Geschwätz! Wie sollte die Brille des Herrn auf den Dachboden kommen! Ich fragte ihn, wie er denn auf die Idee gekommen sei, unsere Tochter könne etwas mit dem Verschwinden seiner Brille zu tun haben.
Ja, erklärte er, er habe die Brille zuletzt auf der Terrasse im Garten gehabt, in jenem Garten also, wo auch unsere Tochter immer spielt. Und deshalb habe sie auch seine Brille, niemand anderes könne seine Brille haben, es könne gar nicht anders sein, er habe alle anderen Eventualitäten bereits überprüft und negativ beschieden.
Zwar wurde sein Geschwätz allmählich zum Geschrei, aber deswegen nicht unbedingt logischer. Seine Schlussfolgerung habe ich überhaupt nicht begriffen. Und das sagte ich ihm auch. Daraufhin änderte sich seine Gemütslage vollends. Mit rüdem Tonfall und erhobener Faust drohte er, das würde uns noch leid tun, wenn die Brille nicht umgehend auftauche, würde ein Unglück größten Ausmaßes geschehen und so weiter.
Er fluchte vor sich hin, machte auf dem Absatz kehrt und verschwand in seiner Wohnung. Durch den Türspalt sah ich, dass seine Wohnung, die seine Mutter erst am vergangenen Wochenende aufgeräumt und desinfiziert hatte, sich bereits wieder in größter Unordnung befand, vermutlich weil er sie auf der Suche nach seiner Brille komplett auf den Kopf gestellt hat.
Ich wusste schon immer, dass unser Herr Nachbar nicht mehr alle Tassen im Schrank hat. Aber jetzt hat er eine neue Dimension erreicht. Von der Stunde an, als er seine Drohungen und Verwünschungen ausgestoßen hatte, ließen wir unsere Tochter nicht mehr aus den Augen. Ein paar Tage später gingen wir zur Polizei.
Die freundlichen Beamten, sagten, dass sie nichts machen könnten und rieten uns wachsam zu sein. Dabei ist es geblieben. Auch nachdem ich meiner Sorge Ausdruck gegeben hatte, dass dieser Herr ein Irrer sei, der demnächst explodieren wird.
Genauso ist es dann ja auch gekommen, keine vierundzwanzig Stunden später, nachdem wir bei der Polizei gewesen sind. Meine Frau saß mit meiner Tochter im Wohnzimmer, ich selbst befand mich im Badezimmer, als es heftig an der Türe klopfte. Ich wollte gerade die Türe aufmachen, da tat es einen gewaltigen Schlag gegen die Türe, dem immer stärker werdende Schläge folgten.
Ich schrie meine Frau an, sie solle verschwinden. Sie schnappte sich unsere Tochter und sprang durch die Balkontür ins Freie. Mir war gleich klar, wer da vor der Türe stand und mit irgendetwas auf sie einschlug, unser lieber Herr Nachbar, wieder einmal auf der Suche nach seiner Brille. Ich wollte gerade meiner Frau hinterhergehen, als die Tür mit einem lauten Knall in den Flur fiel und mein Nachbar mit erhobener Axt vor mir stand. In Todesangst, ließ ich mich ins Badezimmer zurückfallen und verschloss die Türe.
Der Nachbar begann sofort damit, mit seiner Axt auf die Türe einzuschlagen. Ich machte das Fenster auf und sprang hinaus. Inzwischen hatten sich durch den Höllenlärm aufgeschreckt, schon mehrere Nachbarn vor dem Haus versammelt, inklusive eines zufällig anwesenden Arbeiters, der sich um die umliegenden Gärten kümmert und sich mit einer Mistgabel bewaffnet hatte.
Von draußen konnten wir hören, wie der Irre mit seiner Axt in unserer Wohnung wütete. Nachdem er die Badezimmertüre zertrümmert hatte, stellte er vermutlich immer noch auf der Suche nach seiner Brille, unsere ganze Wohnung auf den Kopf. Innerhalb von zehn Minuten richtete er ein unbeschreibliches Chaos an. Dabei hatten wir noch Glück, dass er sich in seiner Raserei darauf beschränkte alles zu durchwühlen und nicht alles kurz und klein zu schlagen.
Auf seinem Rückzug warf er schließlich noch das Kinderfahrrad, das vor der Wohnung abgestellt gewesen ist, im hohen Bogen in den Flur und zerdepperte mit seiner Axt alle Blumentöpfe, die sich in seiner Reichweite befanden. Einige Pflanzen riss er auch nur aus den Töpfen und trampelte darauf herum, bis die Erde im gesamten Hausgang verteilt war.
Zu guter Letzt kehrte er noch einmal in unsere Wohnung zurück und verstreute die ausgerissenen Blumen, einschließlich des Blumenkohls, den ihm seine Mutter zwei Tage vor die Türe gestellt hatte, da er sie obwohl er zu Hause gewesen ist, nicht hereingelassen hat.
DER POLIZEIBEAMTE: Zehn Minuten nachdem der Notruf bei uns in der Polizeidienststelle eingegangen war, waren wir mit zwei Mann vor Ort. Vor dem Objekt war bereits ein ganzer Haufen Leute versammelt, die alle aufgeregt durcheinander schrien. Es ist zunächst einmal schwierig gewesen, überhaupt einen sachdienlichen Lagebericht zu bekommen. Es war die Rede davon, dass ein Wahnsinniger mit der Axt umherlaufe und wahllos auf alles einschlagen würde, was sich ihm in den Weg stelle.
Nach umfangreicher Kenntnisnahme der Schilderungen der Nachbarn entschieden wir uns erst einmal dazu, das Objekt nicht zu betreten. Und bis zum Eintreffen der Verstärkung den Vorder- und Hintereingang des Objekts besetzt zu halten, sodass der Mann eine Gelegenheit zur Flucht nicht bekommen sollte.
Nach wenigen Minuten war die angeforderte Verstärkung vor Ort. Das Objekt wurde umstellt. Ein Eingreiftrupp von sechs Mann machte sich bereit, das Haus zu stürmen. Den eingesetzten Beamten bot sich ein Bild der Verwüstung. Im gesamten Hausgang war überall Erde verteilt. Die ausgelegten Spuren führten direkt in die Wohnung des Mannes, der sich kurze Zeit später als der Betreffende herausgestellt hat.
Das ganze Objekt sah innerlich aus, als ob eine Bombe eingeschlagen hätte. Die Eingangstüre der gegenüberliegenden Wohnung war eingetreten worden. Die Badezimmertüre war nahezu vollständig zertrümmert. Überall lagen Gegenstände auf dem Boden herum.
Nachdem wir alle Räume in Augenschein genommen hatten, stellten wir fest, dass sich der Täter nicht mehr am Tatort befand. Also gingen wir zur Nachbarwohnung, zu der uns die Erdspuren führten und klopften an die Tür. Wir sagten laut und deutlich, dass wir von der Polizei kommen und dass der mutmaßliche Täter die Tür öffnen solle. Doch nichts geschah. Hinter der Tür blieb es stumm. Deshalb gab ich den Befehl, die Türe einzutreten, was auch geschah.
Wir stürmten in die Wohnung, durchsuchten alle Räume, die Badezimmertür fanden wir verschlossen vor. Jetzt wiederholte sich das Schauspiel. Wir klopften an, sagten wiederum laut und deutlich, dass wir von der Polizei kommen und dass der Mann nun die Tür öffnen solle. Doch erneut geschah nichts. Also gab ich den Befehl, die Tür zum Badezimmer ebenfalls einzutreten, was umgehend durchgeführt wurde.
Mit vorgehaltener Waffe gingen wir in den langen, schlauchförmigen Raum hinein. Der mutmaßliche Täter stand ganz hinten an der Wand. Seine Hände steckten in den Hosentaschen. Wir forderten ihn mehrfach auf, die Hände langsam aus den Hosentaschen zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir weder, wo er die Axt hatte, mit der er bewaffnet gewesen sein soll, noch welche Waffen er vielleicht in seinen Hosentaschen verbarg. Deshalb forderten wir ihn nochmals auf, die Hände langsam aus den Hosentaschen herauszunehmen. Als wiederum nichts geschah, setzten wir Tränengas ein.
Die engen Raumverhältnisse des Badezimmers führten umgehend dazu, dass allen sechs beteiligten Beamten die Augen tränten. Ich selbst musste mich später sogar übergeben. Einzig und allein auf die Zielperson machte das Spray überhaupt keine Wirkung. Im Gegenteil, wie von der Tarantel gestochen begann der Mann plötzlich wild um sich zu schlagen und ging zum Angriff über.
Zwei Beamte griffen sich die Zielperson links und rechts und zogen diese solcherhand aus dem Badezimmer heraus, wobei sie heftigen Widerstand leistete. Außerhalb des Badezimmers legte der Mann, der zunächst eher einen schmächtigen Eindruck gemacht hatte, erst richtig los und schien Bärenkräfte zu entwickeln. Zu viert rangen wir ihn schließlich zu Boden. Einer kniete sich auf seinen Rücken, die anderen waren damit beschäftigt, Arme und Beine unter Kontrolle zu bringen. Im Leben hätten wir nicht vermutet, dass dieser ja schon etwas ältere Herr solche Kräfte entwickeln würde, und das nachdem bereits eine Ladung Tränengas auf ihn eingewirkt hatte. Am Boden liegend trat er noch immer nach allen Richtungen. Erst nach einigen Minuten verließen ihn doch die Kräfte, und wir konnten ihn schließen, das heißt Hand- und Fußfesseln anlegen.
Da der Mann ganz offensichtlich nicht mehr ganz normal gewesen ist, wurde er im Anschluss nicht in Haft, sondern in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie verbracht. Hierbei erlebten wir eine weitere Überraschung. Offenbar war der Herr während der Fahrt in die Psychiatrie erneut zu Kräften gelangt. Es erforderte neuerlich sechs Mann, bis wir den Tobenden auf der Tragbahre festgeschnallt hatten. Noch während er in die Psychiatrie hineingeschoben wurde, trat er mehrfach mit dem Fuß nach einem Pfleger. Eine halbe Stunde später – die Aufnahmeformalitäten waren erledigt – sah ich den Mann zufällig in einem Zimmer liegen. Er war am Bett festgeschnallt und schien friedlich zu schlafen. Für uns war der Fall damit erledigt. Allerdings staunten wir gelinde gesagt nicht schlecht, als uns der Mann kaum vierzehn Tage später erneut beschäftigte.
II.
DIE ANGESTELLTE. Ich bin gelernte Krankenschwester, arbeite aber in den Räumlichkeiten der Krankenkasse als Bewerbungstrainerin. Die meisten meiner Kunden bekomme ich vom Arbeitsamt vermittelt, so auch Herrn W. An diesem Tag hatte Herr W. einen Termin bei mir und zwar um zehn Uhr. Zu diesem Zeitpunkt führte ich bereits das erste Kundengespräch des Tages mit der Frau S.
Der Herr W. klopfte kurz an und noch bevor ich herein sagen konnte, stand er bereits in der Tür und wollte wissen, wann er denn dran kommt. Ich sagte ihm, dass er um zehn Uhr dran sei und dass er draußen warten solle, bis ich ihn rufe.
Zwanzig Minuten später stand er wieder in der Türe und wurde grummelig wie ein kleines Kind. Ich sagte ihm erneut, dass er doch bitte draußen warten solle, bis er dran sei, und dass es ja nicht mehr lange dauern werde. Wieder verschwand er wortlos.
Zehn Minuten später stand er erneut im Raum und schrie mich an, ob ich ihn verarschen wolle. Dann überschlugen sich die Ereignisse. Er langte über den Tisch und versuchte mir eine Backpfeife zu verpassen, schlug aber daneben. Dann packte er den Computer-Monitor, der auf meinen Schreibtisch stand, und warf ihn in die Ecke. Blitzschnell packte er den Schreibtisch, hob ihn in die Höhe und schlug ihn mir auf den Kopf. Ich kippte samt Stuhl hintenüber, und der Schreibtisch lag auf mir drauf.
Meine Kundin, die zunächst geschockt auf dem Stuhl sitzen geblieben war, sprang plötzlich auf und wollte fliehen. Der Herr W. packte sie an den Haaren und zog sie zurück in den Raum. Mit der einen Hand hielt er die Frau an den Haaren fest, mit der anderen packte er meine am Boden abgestellte Aktentasche und schlug sie mir mehrfach auf den Kopf. Dann zog er die Kundin an den Haaren aus dem Zimmer. Ich rappelte mich auf und ging ihnen hinterher.
Ich schrie lautstark um Hilfe und sah, wie der Herr W. die Frau an den Haaren über den Gang zog in Richtung auf ein geöffnetes Fenster zu. Zu diesem Zeitpunkt tauchten mehrere Männer aus den Büros auf, die sofort auf den Mann losgingen. Einer der Männer schlug Herrn W. mit der Faust ins Gesicht, sodass er zu Boden ging. Dort wurde er von den Männern bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Als die Polizei nach wenigen Minuten eintraf, hörte ich einen der Beamten rufen: „Das gibt`s doch nicht! Schon wieder dieser Irre, den haben wir doch erst neulich in der Psychiatrie abgeliefert. Der ist ja schon wieder draußen!“
DER PSYCHIATER. Nachdem der Patient in unsere Klinik eingeliefert worden war, wurde er mit dem Medikament Haldol intravenös behandelt. Bei Haldol handelt es sich um ein starkes Beruhigungsmittel, das auch antipsychotisch wirkt. Die erste Diagnose lautete auf den Verdacht einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Dieser Ausgangsverdacht bestätigte sich nicht.
An dem Patienten waren keine Merkmale aufgetaucht, die eine solche Diagnose untermauert hätten. Weder hörte der Patient Stimmen, noch zeigte er Anzeichen eines Verfolgungswahns. Die weiteren Untersuchungen haben dann ergeben, dass der Patient an einem beginnenden Parkinson-Syndrom leidet.
Die Krankheit Parkinson hat aber keinerlei Auswirkung auf die psychische Beschaffenheit des Patienten. In der Folge konnte zwar festgestellt werden, dass der Patient eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur aufweist, eine dissoziale Persönlichkeitsstörung konnte jedoch nicht diagnostiziert werden. In anderen Worten ausgedrückt, der Patient ist psychiatrisch betrachtet vollkommen gesund. Er mag auf seine Umwelt sperrig wirken. Desweiteren mag er auch auffallen durch das beginnende Körperzittern infolge seiner Parkinson-Erkrankung, eine psychiatrische Erkrankung muss jedoch ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wurde der Patient nach zehn Tagen aus der geschlossenen Abteilung in die offene überstellt, das heißt dem Patienten war es durchaus möglich, die Klinik zu verlassen und eine weitere Straftat zu begehen. Wir konnten ihn jedenfalls weder psychiatrisch noch juristisch davon abhalten.
Der Patient wurde dann erneut bei uns eingeliefert und nochmals eingehend untersucht mit demselben Ergebnis, der Patient ist psychiatrisch betrachtet nicht krank. Die Frage einer etwaigen verminderten Schuldfähigkeit muss klar verneint werden. Der Patient wurde wiederum in die offene Abteilung überstellt.
Während seines vierwöchigen Aufenthaltes wurde er mit einem Medikament behandelt, das seine Neigung zur Aggression herabsetzen sollte. Schließlich setzte aber der Patient das Medikament eigenmächtig ab. Aufgrund seiner mangelnden Bereitschaft zur Zusammenarbeit wurde er schließlich aus der Klinik nach Hause entlassen.
Die mit dem Patienten durchgeführten Tests ergaben keinerlei psychiatrische oder depressive Symptome. Der Patient verfügt über eine weit überdurchschnittliche Intelligenz. Nach dem Abitur zog er Mitte der 70er Jahre nach Berlin, um dem Wehrdienst zu entgehen. In Berlin begann er ein Studium der Biologie, dass er jedoch nicht abschloss. Auch sonst gelang es ihm nicht, in einem Beruf Fuß zu fassen. Er arbeitete als Gärtner, Straßenkehrer, eine Zeitlang in einem Bestattungsinstitut. Nach seinem Umzug zurück in sein Heimatdorf, arbeitete er auch dort gelegentlich in einer Gärtnerei. Weil er sich aufgrund seiner geringen Einkünfte die Miete für sein Zimmer nicht mehr leisten konnte, zog er als Vierzigjähriger wieder bei seiner Mutter ein. Die ständigen Konflikte führten jedoch dazu, dass der Patient sich wieder eine kleine Wohnung nahm, die er mit Wohn- und Sozialgeld finanzieren konnte. Inzwischen erhält Herr W. aufgrund seiner Erkrankung eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
DER WÜTERICH. Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind maßlos überzogen. Nach Berlin bin ich nicht in erster Linie gegangen, um dem Wehrdienst zu entgehen, sondern weil ich hier zwei Ladendiebstähle begangen hatte und ich deshalb von den Dorfbewohnern immer schief angeschaut worden bin. Dabei waren das absolute Bagatellsachen. Einmal nahm ich zwei Orangen aus der Auslage vor einem Geschäft, beim zweiten Mal ließ ich eine Tüte Löskaffee mitgehen. Es wurde viel Wind um die Sache gemacht, die absolut harmlos gewesen ist.
Ich habe in meinem ganzen Leben Gewalt nur dann angewendet, wenn ein Akt des bewussten Sadismus gegen mich begangen worden ist. Diese Fälle lassen sich an einer Hand abzählen, und ich bin hier gerne bereit, dem Gericht darüber Auskunft zu geben.
Das erste Mal war vor etwa sieben Jahren. Ich war mit dem Fahrrad unterwegs. Ein Autofahrer, der gerade seinen Wagen am Straßenrand abgestellt hatte, öffnete plötzlich und ohne sich umzusehen die Tür. Ich konnte nicht mehr bremsen und fuhr dagegen. Anstatt sich der Mann für die lebensgefährliche Falle, die er mir gestellt hatte, entschuldigte, stieß er wilde Flüche gegen mich aus und schrie, dass ich ihm den Schaden an seiner Türe ersetzen sollte. Da habe ich diesem unverschämten Kerl eine gelangt, habe die Autotüre zugeschlagen und mit dem Fuß ein paar Mal dagegen getreten. Dann habe ich mich aufs Fahrrad gesetzt und bin davongefahren. Als Radfahrer ist man gegenüber den Autofahrern sowieso in der schlechteren Position.
Das war auch beim zweiten Mal der Fall, als mich ein Lieferwagen überholte und mich fast vom Rad geschmissen hätte. Er musste vor mir anhalten, weil die Ampel rot war. Also bin ich zu ihm hingesprungen und habe an der Scheibe geklopft. Ich wollte den Fahrer zur Rede stellen, aber der fragte nur, ob ich einen Vogel habe – diese Arroganz ist ganz typisch für Autofahrer. Bevor er Gas geben konnte, habe ich ihm ins Gesicht gespuckt. Das muss jetzt vier oder fünf Jahre her sein.
Auch an das dritte Mal, wo ich Gewalt einsetzen musste, erinnere ich mich noch ganz genau. Es ist kaum zwölf Monate her. Ich war als Fußgänger unterwegs, als mich ein Mann von hinten anrempelte und sich noch nicht mal dafür entschuldigte. Ich packte den unverschämten Mann am Ärmel und stellte ihn zur Rede. Er fing gleich an ausfällig zu werden. Daraufhin habe ich ihn zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodass er zu Boden ging.
Für keine dieser Taten wurde ich gerichtlich belangt. Ich bin ja auch im Recht gewesen, und habe ja nur die Arbeit gemacht, die eigentlich die Polizei hätte machen müssen. Es ist mir völlig unverständlich, warum man mich jetzt wegen dieser Bagatellen vor Gericht zieht.
Im ersten Fall gebe ich jedoch zu, dass das kleine Mädchen meine Brille nicht genommen hat. Ich habe sie später im Futter meines Winterkittels wiedergefunden. Aber das konnte ich ja schließlich nicht wissen. Ich musste die Spur, die ganz eindeutig zum Nachbarn geführt hat, ja verfolgen.
Als ich mich bei dem Ehepaar nach dem Verbleib meiner Brille erkundigen wollte und den Verdacht äußerte, dass das kleine Mädchen die Brille genommen hatte, wurden die beiden gleich unverschämt. Sie haben einem drei oder vier Jahre alten Kind mehr geglaubt, als einem vernünftigen erwachsenen Mann. Die Axt war übrigens keine Axt, sondern ein kleines Beil.
Ich hatte zuvor mehrfach an die Türe geklopft, weil ich mich mit meinen eigenen Augen vergewissern wollte, ob die Brille nicht doch in der Wohnung zu finden ist. Auf mein Klopfen und Rufen wurde jedoch überhaupt nicht reagiert. Erst dann musste ich das Beil zum Einsatz bringen. Wie sonst hätte ich mir Zugang zur Wohnung verschaffen können?
Nachdem ich mich in der Wohnung umgesehen hatte, war ich mir sicher, dass die Brille dort nicht ist. Danach habe ich mich ja auch umgehend zurückgezogen. Ich gebe zu, dass ich das Fahrrad in die Wohnung geschmissen habe, aber nur deshalb, weil mich das Ehepaar zuvor durch sein unhöfliches und unkooperatives Verhalten in Rage gebracht hat.
Ich bin dann in meine Wohnung gegangen und habe den Blumenkohl geholt, den mir meine Mutter mitgebracht hatte, obwohl sie wusste, dass ich Blumenkohl hasse wie die Pest. Aus diesem Grund und aus keinem anderen habe ich den Blumenkohl in die Wohnung des Nachbarn geworfen.
Anschließend habe ich in meiner Wohnung eine Schallplatte aufgelegt und bin ins Badezimmer gegangen, weil ich duschen wollte. Auf einmal klopfte es an der Tür. Ich bekam es ganz ehrlich mit der Angst zu tun. Da wurde irgendetwas von „Polizei“ gerufen. Aber ich habe selbstverständlich nicht aufgemacht. Man weiß ja, wie viel Gesindel sich draußen auf der Straße herumtreibt. Auf einmal flog die ganze Tür ins Badezimmer, und ich war von lauter Polizisten umringt. Ich hatte die Hände an der Hose, weil ich mich gerade ausziehen wollte. Da wurde gerufen „Hände hoch!“. Ich ließ aber die Hände da, wo sie waren und zuckte nicht mal mit der Wimper. Ich wusste, wenn Du dich jetzt bewegst, schießen sie dich tot.
Plötzlich hat einer der Polizisten mit einem Haarspray oder so etwas herumgesprüht, wie wenn er nicht mehr ganz dicht gewesen wäre. Sechs oder mehr Leute stürzten sich auf mich. Ich leistete bewusst keinen Widerstand. Wenn man aber angegriffen wird, wehrt man sich ja instinktiv, dafür kann man ja nichts. Es war keine Absicht. Wie ein Vieh haben die mich behandelt, diese Scheißbullen und Halbidioten. Der Gipfel war, als sie mich in die Psychiatrie hineingeschoben haben, als ob ich ein Irrer wäre, der nicht mal weiß, was er sagt.
Sie gaben mir Medikamente, mit denen die ganze Welt komisch wurde. Ich nahm alles nur noch wie durch einen Schleier wahr. Als ich wieder einigermaßen klar bei Sinnen war, ist mir eingefallen, dass mir das Arbeitsamt bei meinem letzten Besuch einen Termin aufgegeben hatte.
Mit dem Rad fuhr ich zur Krankenkasse, wo ich einen Termin bei Frau A. hatte. Ich bin in meinem ganzen Leben noch nirgends zu spät gekommen. Und ich war auch diesmal pünktlich. Weil sich nichts tat, klopfte ich an. Frau A. bat mich herein, ich solle noch eine Weile warten. O.K., dann bin ich halt wieder rausgegangen und habe gewartet.
Als ich genug da herumgesessen hatte, bin ich nochmal reingegangen, wieder wurde mir gesagt, ich solle warten. Also gut, dann bin ich halt wieder rausgegangen und habe wieder gewartet. Nach einer Weile musste ich davon ausgehen, dass Frau A im Begriff war, einen Akt des bewussten Sadismus gegen mich zu begehen, weil sie mich grundlos so lange warten ließ. Also ging ich in das Zimmer hinein und fragte die Frau höflich, ob sie mich verarschen wolle. Sie schüttelte nur den Kopf und tat so, als ob sie von nichts eine Ahnung hätte.
Was dann im Einzelnen genau passierte, daran kann ich mich nicht erinnern. Fest steht, dass ich die alte Fotze an den Haaren griff, als sie sich aus dem Staub machen wollte. Ich rief laut: „Hiergeblieben, niemand verlässt den Raum, bis das Ganze nicht aufgeklärt ist.“ Die Frau ist dann trotzdem aus dem Zimmer rausgegangen. Da ich sie immer noch an den Haaren hatte, zog sie mich hinterher. Auf dem Flur sah ich ein offenes Fenster, da dachte ich: prima, da schmeiß ich die alte Hexe jetzt raus. Aber dazu ist es ja gar nicht gekommen. Ich wurde von mehreren Männern zu Boden geschlagen und verprügelt. Ich war also das Opfer. Und wurden diese Männer je wegen irgendetwas angeklagt? Nie und nimmer. Aber es gibt auch eine Gerechtigkeit in diesem Land; es gibt auch die Menschenwürde.
Es ist richtig, dass ich im Irrenhaus wieder ein Medikament bekommen habe. Aber dieses Verblödungsmittel wollte ich nie einnehmen. Ich bin ganz blöd geworden von dem Zeug. Die wollten mich bewusst verdummen. Aber nicht mit mir. Ich bin ein Mensch und kein Versuchskaninchen.
DAS GERICHT. Im Namen des Volkes ergeht das folgende Urteil: Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung, in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Ich konnte beim Angeklagten keinerlei mildernde Umstände ausmachen. Er zeigte sich uneinsichtig, von Reue keine Spur. Im Gegenteil, bezichtigte er sich selbst noch Straftaten, wegen denen er gar nicht angeklagt gewesen ist. Das könnte sich aber sehr schnell ändern.
Er kündigte im Gerichtssaal sogar an, weitere Straftaten begehen zu wollen, wenn jemand, wie er sich ausdrückte, „einen Akt des bewussten Sadismus“ gegen ihn begeht. Was denkt er sich eigentlich dabei? Denkt er sich, dass wir einen solchen Mann einfach auf der Straße herumlaufen lassen können? Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wann immer ihm einer quer kommt, und er sich vermeintlich im Recht wähnt, setzt irgendetwas bei ihm aus. Was denkt er eigentlich, wie das weitergehen soll?
Wir haben den Psychiater gehört. Beim Angeklagten liegt eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur vor, eine dissoziale Persönlichkeitsstörung oder eine psychische Krankheit konnte aber nicht festgestellt werden. Er ist in anderen Worten für seine Taten voll verantwortlich. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte als mildernder Umstand nicht in Betracht gezogen werden.
Der Angeklagte wurde aufgrund seiner Aggressionen medikamentös behandelt, brach diese Therapie aber von sich aus und mit fadenscheinigen Gründen ab. Eine günstige Sozialprognose ist hier beim besten Willen nicht auszustellen. So hart es klingen mag, ich habe keine andere Möglichkeit, als ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Wenigsten für vierzehn Monate kann er auf niemanden mehr losgehen. Die Sitzung ist geschlossen.